Sperrung der Spiel- und Kleinkinderspielplätze wieder aufgehoben
07. Mai 2020
Bundesregierung beschließt weitere Lockerungsmaßnahmen
Ab dem 06. Mai 2020 sind die Spielplätze der kwg wieder zur Benutzung freigegeben.
Spielplätze im Freien auf den privaten Grundstücken der kwg dürfen unter folgenden Vorgaben genutzt werden:
· Kinder bis maximal zwölf Jahre (Kleinkinderspielplätze bis 5 Jahre) und
· unter Aufsicht einer volljährigen Person und
· unter Einhaltung der Abstandsregelungen zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes