Sper­rung der Spiel- und Klein­kin­der­spiel­plät­ze wie­der aufgehoben

07. Mai 2020
Bun­des­re­gie­rung beschließt wei­te­re Lockerungsmaßnahmen
Ab dem 06. Mai 2020 sind die Spiel­plät­ze der kwg wie­der zur Benut­zung freigegeben.

Spiel­plät­ze im Frei­en auf den pri­va­ten Grund­stü­cken der kwg dür­fen unter fol­gen­den Vor­ga­ben genutzt werden:
· Kin­der bis maxi­mal zwölf Jah­re (Klein­kin­der­spiel­plät­ze bis 5 Jah­re) und
· unter Auf­sicht einer voll­jäh­ri­gen Per­son und
· unter Ein­hal­tung der Abstands­re­ge­lun­gen zu Per­so­nen außer­halb des eige­nen Hausstandes