Alfelder Mieter gehen beim Thema Balkonkraftwerke vorneweg

Ein aktuelles Gerichtsverfahren stärkt die Rechte von Mieterinnen und Mietern, die mithilfe eines sogenannten Balkonkraftwerks einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen und so langfristig ihre Stromkosten senken wollen. In Alfeld sowie in Stadt und Landkreis Hildesheim stehen die großen Wohnungsbaugesellschaften dem Thema aber ohnehin offener gegenüber. Das zeigt sich vor allem bei der Alfelder Wohnungsbaugenossenschaft Wobau. Die hatte bereits im Jahr 2022 das erste Balkonkraftwerk an einem ihrer Mehrfamilienhäuser erlaubt. „Ein Mieter hatte angefragt“, erinnert sich der Vorstandsvorsitzende André Kempf. „Wir haben uns dann damit beschäftigt und von unserem Dachverband ein Muster eines sogenannten Gestattungsvertrages organisiert.“
Dabei gehe es um ein paar grundlegende Vorgaben: „Etwa, dass man anständige Schrauben nimmt und das fachmännisch anbringen lässt“, ordnet Kempf ein. Wichtig sei der Wobau zudem, dass der Balkon im Stockwerk darunter nicht beschattet werde. Inzwischen gebe es mehrere Balkonkraftwerke an Wobau-Gebäuden: „Es gibt einen gewissen Nachahmungseffekt unter Nachbarn.“ Die Erfahrungen seien durchweg positiv, die Mieter würden die Anlagen sehr ordentlich installieren.
Überhaupt sind kleine Photovoltaikanlagen in Alfeld offenbar sehr populär: Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur weist für die Stadt gut 500
davon aus – im Verhältnis sind das deutlich mehr als zum Beispiel in Hildesheim.
Weniger im Fokus steht das Thema bei der deutlich größeren Hildesheimer Wohnungsbaugesellschaft gbg. Sechs Anfragen von Mietern zählte das Unternehmen bislang – doch in keinem Fall kam es tatsächlich zur Installation einer Anlage. Pressesprecher Frank Satow führt das auch auf die Bedingungen zurück, die die gbg dabei stellt: „Zunächst müssen MieterInnen eine schriftliche Anfrage stellen. Wenn die Installation zumutbar ist und keine triftigen Gründe dagegensprechen, erfolgt eine Genehmigung. Allerdings ist die Installation mit Pflichten verbunden: So tragen die Mieter die Kosten für Installation, Betrieb und den eventuellen Rückbau bei Auszug selbst.“ Satow verweist allerdings darauf, dass die gbg derzeit daran arbeite, möglichst viele ihrer Dächer mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
Im Zuge eines sogenannten Mieterstrom-Modells sollen die Bewohner direkt von günstiger Energie vom eigenen Dach profitieren können. Ein Pilotprojekt läuft dazu in einem Mehrfamilienhaus an der Theodor-Storm-Straße in Ochtersum.
Die Kreiswohnbaugesellschaft kwg steht dem Thema Balkonkraftwerke nach eigenem Bekunden sehr offen gegenüber.
„Da das Thema eine Herzensangelegenheit unseres ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Bruer war, begrüßen wir es bereits seit Längerem, wenn unsere Mieter in Sachen Energie unabhängiger werden und etwas zur nachhaltigen Stromerzeugung beitragen möchten“, betont kwg-Sprecherin Lilian Henze. Allerdings sei das Interesse bislang überschaubar: „Kreisweit haben insgesamt fünf bis zehn von unseren etwa 4250 Mietern eine Anlage an ihren Balkonen montiert.“
Sollte sich ein Mieter dazu entscheiden, ein Balkonkraftwerk zu installieren, müsse er einige Vorschriften berücksichtigen und entsprechende Nachweise vorlegen, „um die Sicherheit des Gebäudes und der darin wohnenden oder daran vorbeilaufenden Personen zu gewährleisten“, ergänzt Henze.
Bei dem angesprochenen Verfahren hatte ein Mieter des Großkonzerns Vonovia in Aachen mithilfe der Deutschen Umwelthilfe gegen aus seiner Sicht überzogene Vorgaben und Bedingungen geklagt. In der Tat hatte Vonovia dort noch deutlich schärfere Anforderungen gestellt, als gbg und kwg sie nennen. Als abzusehen war, dass das Gericht im Sinne des Mieters entscheiden würde, gab Vonovia seinen Widerstand auf.
Vorgaben, Kosten, Ertrag: Was man zum Thema Mini-Photovoltaik wissen muss
Hildesheim. Die Regeln für die Installation von Balkonkraftwerken – jenseits eventueller Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter – sind in den vergangenen Jahren auf Bundesebene deutlich gelockert worden. Dabei geht es bei den „Steckersolaranlagen“, wie sie offiziell heißen, längst nicht nur um Mietwohnungen. Auch Eigentümer von Wohnungen oder auch Häusern können die Technologie nutzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Als Balkonkraftwerk werden im allgemeinen Sprachgebrauch Anlagen mit einem oder zwei Modulen – in Ausnahmefällen auch mehr – bezeichnet, die zum Beispiel an Balkongeländern montiert werden. Das ist die häufigste Variante der „Steckersolaranlage“. Möglich sind aber auch kleine, im Garten oder auf einer Garage, einem Carport oder einem Gartenschuppen installierte Anlagen.
Wie groß darf eine solche Anlage sein?
Grundsätzlich gelten inzwischen Anlagen mit einer Leistungsfähigkeit bis 2000 Watt als Steckersolaranlagen, das wären vier bis fünf Module. Installiert der Besitzer die Anlage selbst, gilt allerdings beim nötigen Wechselrichter eine Leistungsgrenze von 800 Watt – bei höheren Werten muss ein Fachmann die Installation übernehmen. 800 Watt wären zwei Module.
Wie installiere ich ein Balkonkraftwerk?
Hat es eine Leistung von maximal 800 Watt, kann ich alles selbst machen und die Anlage – im Handel meist als Bausatz mit Modulen und Wechselrichter erhältlich – einfach über eine Steckdose anschließen. Als Mieter sollte ich mich allerdings vorab mit dem Vermieter abstimmen.
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk registrieren?
Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig, verpflichtend ist nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Fachleute empfehlen zudem, die Anlage in eventuelle Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen aufzunehmen oder zu klären, ob Versicherungsschutz besteht.
Was kostet ein Balkonkraftwerk?
Fertige Sets mit einer Leistung von 800 Watt sind mittlerweile unter 200 Euro zu bekommen.
Und wann rechnet sich das?
Wenn eine 800-Watt-Anlage knapp 800 Kilowattstunden Strom im Jahr liefert und man davon ausgeht, dass 80 Prozent davon im Haushalt genutzt werden, kann sich die Investition in ein Balkonkraftwerk bei den aktuellen Strompreisen schon nach einem Jahr amortisieren.
Bekomme ich eine Einspeisevergütung für überschüssigen Strom?
Nein, das ist nicht vorgesehen. Gibt es überschüssigen Strom, geht der in den Besitz des Übertragungsnetzbetreibers (im Raum Hildesheim: Tennet) über, der ihn an der Strombörse verkaufen kann. Die Mengen sind aber sehr gering.
Darf mein Zähler bei Stromüberschuss rückwärts laufen?
Wird mehr Strom eingespeist als verbraucht, läuft der Stromzähler rückwärts – diese aus den Niederlanden bekannte Vorgehensweise ist inzwischen vorübergehend auch in Deutschland erlaubt. Formal wird sie „geduldet“, wenn jemand einen entsprechenden Zähler hat – und zwar so lange, bis der Netzbetreiber einen sogenannten intelligenten Stromzähler einbaut.
Die Regeln der kwg für Balkonkraftwerke
Die kwg nennt als Bedingungen für ein Balkonkraftwerk folgende Punkte: Die geplante Anlage inklusive aller Komponenten muss in Deutschland zugelassen sein. Die Montage mit zugelassenem Befestigungsmaterial muss ohne Beschädigung von Fassade oder Balkonbrüstung erfolgen. Die Kabelführung muss stabil und verdeckt sein. Die Anlage muss so befestigt sein, dass ein Absturz auch bei Sturm ausgeschlossen ist. Die Befestigung ist regelmäßig durch den Mieter zu überprüfen. Die Installation muss durch eine Fachkraft erfolgen. Die einschlägigen Gesetze und Normen zur Installation von Mini-Anlagen bis 800 Watt sind zu beachten. Die Anlage ist im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.
„Und die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Mieter, er muss dafür eine Haftpflichtversicherung nachweisen“, ergänzt kwg -Pressesprecherin Lillian Henze.