Kreis Hildesheim. Die Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim (kwg) hatte noch nie in ihrer Geschichte weniger leerstehende Wohnungen. Das hat Geschäftsführer Matthias Kaufmann am Montag berichtet. Nur 0,9 Prozent ihrer kreisweit 4121 Wohnungen seien im Vorjahr nicht vermietet gewesen. Da immer einige Wohnungen leer stehen, weil sie zum Beispiel renoviert oder saniert werden, nachdem jemand ausgezogen ist, spricht die Branche eigentlich bei drei Prozent Leerstandsquote bereits von „Vollvermietung“.
Was für die kwg auf den ersten Blick ein wirtschaftlicher Erfolg ist, hat auch eine Kehrseite – es ist Ausdruck eines Wohnungsmangels, der sich so schnell wohl auch nicht beheben lassen dürfte. Die Ursachen liegen sowohl im Flüchtlingszuzug als auch in der allgemeinen Tendenz, dass immer weniger Menschen einen Haushalt bewohnen. Das Unternehmen hat zwar lange Wartelisten von Interessenten für seine Wohnungen, vor allem in Sarstedt. Neue Mehrfamilienhäuser will es aber trotzdem nicht bauen – weil sich das unter den aktuellen Bedingungen nicht lohnt, wie Kaufmann betont. Was allgemein gelte und nicht nur für seine Firma.
Angesichts der massiv gestiegenen Kosten für Baustoffe, verschärften Regeln etwa für die Dämmung und vor allem auch der gestiegenen Zinsen müsste die kwg „für frei finanzierte Wohnungen Mieten von 15 bis 20 Euro pro Quadratmeter verlangen – aber das ist in dieser Region nicht drin, und es ist auch sozial nicht angemessen“.
Tatsächlich liegt die aktuelle Durchschnittsmiete der kwg bei 5,81 Euro, das Unternehmen kann 70 Prozent seiner Wohnungen für unter 6 Euro pro Quadratmeter anbieten. Damit ist Kaufmann sehr zufrieden. Von einem früheren Ziel, in jeder Kommune ein sogenanntes Argentum-Mehrfamilienhaus zu bauen, ist die kwg unterdessen abgerückt. Das sei eben aktuell nicht finanzierbar.
Stattdessen soll sich die Neubautätigkeit der kwg in den nächsten Jahren auf Sozialwohnungen beschränken – auf solche also, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, damit sie zu einem besonders niedrigen Preis vermietbar sind. Für diese öffentlich geförderten Wohnungen ist ein sogenannter
B‑Schein nötig.