Gericht bestä­tigt Baugenehmigung

27. Mai 2021 – Jan Fuhrhop

Streit um kwg-Pro­jekt an Müh­len­stra­ße: Restau­rant-Inha­ber unter­liegt im Eilverfahren
Foto kwg Hildesheim Bauprojekt Mühlenstraße Magdalenenkirche aus HiAZ - Foto Jan Fuhrhop
Zur­zeit son­die­ren Kampf­mit­tel-Exper­ten den Unter­grund auf dem Grund­stück zwi­schen Mag­da­le­nen­kir­che und Inners­te. FOTO: JAN FUHRHOP

Hil­des­heim. Wäh­rend die Bau­ar­bei­ten für ein Kreis­wohn­bau-Pro­jekt im Ostend vor­an­schrei­ten, tut sich auf einer ande­ren Bau­stel­le der kwg noch immer: nichts. Der Grund für den Still­stand auf dem Are­al an der Müh­len­stra­ße: Der Inha­ber des benach­bar­ten Restau­rants „Die Insel“, Bert­hold Jämm­rich, will den Neu­bau in der geplan­ten Grö­ße ver­hin­dern, geht juris­tisch dage­gen vor. Doch nun hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Han­no­ver eine ers­te, wohl weg­wei­sen­de Ent­schei­dung getrof­fen und Jämm­richs Eil­an­trag gegen die Bau­ge­neh­mi­gung abge­lehnt, die die Stadt Hil­des­heim der kwg bereits erteilt hatte.

Nach die­ser Ent­schei­dung darf die kwg nun mit den Bau­ar­bei­ten los­le­gen – und das hat Kreis­wohn­bau- Chef Mat­thi­as Kauf­mann auch vor, sobald die Ent­schei­dung des Gerichts rechts­kräf­tig ist und er davon aus­ge­hen kann, dass nicht noch Kla­ge und Haupt­sa­che­ver­fah­ren fol­gen. Auf das Ende des vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lüne­burg von Jämm­rich ange­scho­be­nen Nor­men­kon­troll­ver­fah­rens will Kauf­mann aber nicht warten.

Jämm­rich argu­men­tiert, dass das geplan­te Gebäu­de sich nicht mit dem Denk­mal­schutz der benach­bar­ten Sankt-Mag­da­le­nen-Kir­che ver­tra­ge. Zudem fürch­tet der Restau­rant- Inha­ber künf­ti­ge Rechts­strei­tig­kei­ten und Kla­gen von Bewoh­nern des Neu­baus gegen den „Insel“-Außenbetrieb und somit ein­schnei­den­de Beschränkungen.

Im Eil­ver­fah­ren folg­te die zustän­di­ge Ver­wal­tungs­ge­richts­kam­mer der Argu­men­ta­ti­on nicht. Zum einen sei nicht sicher, dass es spä­ter tat­säch­lich zu Kla­gen gegen den Restau­rant­be­trieb kom­men wer­de, und zudem auch nicht, dass etwa­ige Rechts­mit­tel wirk­lich Erfolg hät­ten, erläu­tert Gerichts­spre­che­rin Nas­sim Esla­mi. Zum zwei­ten Streit­punkt haben die Rich­ter eben­falls eine kla­re Hal­tung: Beim Denk­mal­schutz habe es kei­ne Ver­säum­nis­se gege­ben, da die zustän­di­ge Behör­de der Stadt Hil­des­heim betei­ligt gewe­sen sei – zudem sei Jämm­rich als Drit­ter gar nicht betrof­fen, schließ­lich ste­he nicht sei­ne Immo­bi­lie unter Denkmalschutz.

Seit eini­gen Tagen lau­fen auf dem Grund­stück neben der Mag­da­le­nen­kir­che bereits vor­be­rei­ten­de Arbei­ten, die not­wen­dig sind, bevor das neue Gebäu­de errich­tet wer­den kann: Kampf­mit­tel-Exper­ten sind damit beschäf­tigt, das Erd­reich des Are­als auf mög­li­che Blind­gän­ger aus dem Zwei­ten Welt­krieg zu unter­su­chen, es fol­gen zudem archäo­lo­gi­sche Gra­bun­gen. Bei­des wäre auch ohne Bau­ge­neh­mi­gung zulässig.

Quel­le: Hil­des­hei­mer All­ge­mei­ne Zei­tung, 27.05.2021