Bußgeld droht: ZAH verschärft Vorgehen für reinen Bioabfall
Es gibt Kunststoff-Beutel, die kompostierbar sind – oder doch nicht? Bußgeld-Drohungen des ZAH schrecken zurzeit Verbraucher auf. Der 1. Mai spielt dabei eine besondere Rolle.

Solche angeblich kompostierbaren Beutel gehören nicht in die grünen ZAH-Tonnen. Foto: Jan Fuhrhop
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Kompostierbar, der Aufdruck auf der Verpackung ist eindeutig: Diese Beutel sind aus einem abbaubaren Material, auch wenn sie aussehen und sich anfühlen wie eine herkömmliche dünne Plastiktüte. Also lassen sie sich wunderbar für den heimischen Biomülleimer in der Küche verwenden, dessen Inhalt in der grünen Tonne landet. So zumindest die Schlussfolgerung zahlreicher Verbraucher, auch in Stadt und Landkreis Hildesheim, die die Beutel regelmäßig verwenden. Und diese Verbraucher werden sich vermutlich wundern, wenn sie in diesen Tagen Post vom ZAH im Briefkasten haben.
Das Schreiben, das der Zweckverband Abfallwirtschaft zurzeit verteilen lässt, hat es in sich: Da wird nicht nur ganz deutlich gemacht, dass die vermeintlich einwandfrei kompostierbaren Beutel in den insgesamt 63.000 in Stadt und Kreis vom ZAH abgeholten Biotonnen verschiedener Volumen nicht erlaubt sind, sondern auch ein mögliches Bußgeld von 2500 Euro angekündigt – für alle, die die Beutel auch nach dem 1. Mai noch verwenden.
Als Beleg dafür, dass der Empfänger des Briefs tatsächlich zu den ausgemachten Übeltätern gehört, liegen ausgedruckte Beweisfotos bei, die das jeweilige Haus plus Biotonne samt Inhalt zeigen. Rund 500 solcher Briefe hat der ZAH nach Angaben des Geschäftsführer Jens Krüger bisher verteilen lassen. „Aus unserer Sicht ist dies die geeignete Methode, schnell und unbürokratisch aufzuklären“, sagt er. Der Hinweis auf ein mögliches Bußgeld diene zunächst noch als „Abschreckung“ für Abfallsünder, erklärt Krüger. Man werde sicher nicht sofort nach dem 1. Mai derart restriktiv vorgehen. „Allerdings muss sich der Bürger darauf vorbereiten, dass bei wiederholten Verfehlungen zunächst die Tonne stehen gelassen wird.“ Weitere Schritte würden sein: eine kostenpflichtige Entsorgung des verunreinigten Bioabfalls über den Restmüll, nach Freigabe der Tonne durch den Kunden – und letztlich, „bei weiterer Ignoranz“, eben auch ein Bußgeld.
Grundlage für das verschärfte Vorgehen gegen sogenannte Störstoffe in den grünen Tonnen ist eine zum 1. Mai in Kraft tretende neue Stufe der bundesweiten Bioabfallverordnung, durch die Verwertungsanlagen wie das Hildesheimer Kompostwerk möglichst frei von Plastik und anderen nicht ökologisch abbaubaren Materialien gehalten werden sollen. Wer am hiesigen Hafen auf dem Gelände des Werks einen Blick in die Rottehalle und die dortigen Biomüllberge wirft, dem fallen sofort jene Fremdstoffe auf, die dort nicht hingehören – auch die vermeintlich kompostierbaren Beutel. „Angeblich soll der Zerfall in großen industriellen Anlagen funktionieren“, sagt ZAH-Chef Krüger. Dort dauerten die Verarbeitungsprozesse allerdings deutlich länger als im Hildesheimer Kompostwerk, wo der Bioabfall für zehn bis zwölf Wochen verrottet und so zu reinem Kompost wird.
Im Hildesheimer Werk, wo im Jahr 2024 rund 23.200 Tonnen (Gewicht) an Biomüll entsorgt worden sind, lag die Gesamtmenge bei 36.500 Tonnen inklusive des angelieferten Grünschnitts. Die mitentsorgten Beutelreste und anderen Fremdstoffe werden am anderen Ende der Rottehalle nach Ablauf der Verfallzeit der organischen Materialien in einer Maschine durch Gebläse vom Kompost getrennt. Metallreste, die auch immer wieder mit angeliefert werden, weil Verbraucher Konservendosen mit in die Biomülleimer werfen, werden zuvor schon durch einen großen Magneten herausgezogen. Das gehört zum Standardprozedere; in den vergangenen Jahren habe der ZAH die Nutzung der unliebsamen Biofolienbeutel nicht strenger verfolgt, berichtet Zweckverbands-Geschäftsführer Krüger. Diesen Kurs verlässt der ZAH mit Blick auf den 1. Mai nun.
Apropos Blick: Wie einer der überraschten 500 Empfänger der ZAH-Briefe berichtet, hat er sich wegen der Bußgeld-Androhung die bisher von ihm genutzten Beutel noch einmal genauer angeschaut. Auf der Folie fand der Hildesheimer schließlich nicht nur den Aufdruck „Biologisch abbaubarer Kunststoffbeutel“ und „als industriell kompostierbar zertifiziert“, sondern auch diesen Zusatz: „Der Sammelbeutel darf für die getrennte Bioabfallsammlung (z.B. Biotonne) verwendet werden, wenn dies in Ihrer Kommune, Ihrem Zweckverband usw. zulässig ist.“

Bioabfall-Haufen im Kompostwerk am Hildesheimer Hafen – klar zu erkennen sind die Fremdstoffe, darunter auch Müllbeutel.Foto: Julia Moras