kwg kommt noch nicht vor­an an der Bischofsmühle

26. Sep­tem­ber  – Rai­ner Breda

Fir­ma war­tet auf Bau­ge­neh­mi­gung und will die geplan­ten zwölf Woh­nun­gen erst ver­kau­fen, wenn die­se fer­tig sind

 

Hil­des­heim. Das Bau­vor­ha­ben der Kreis­wohn­bau­ge­sell­schaft (kwg) in der Müh­len­stra­ße kommt nicht vor­an: Eigent­lich woll­te das Unter­neh­men in die­sem Monat damit begin­nen, die zwölf alten­ge­rech­ten Woh­nun­gen zu ver­mark­ten, die es auf dem Grund­stück gegen­über dem Insel-Café errich­ten will. Doch noch steht die Bau­ge­neh­mi­gung der Stadt aus. Unab­hän­gig davon hat die kwg nun den Ablauf­plan ver­än­dert: Sie will ent­ge­gen ihrer ursprüng­li­chen Absicht zunächst den Gebäu­de­kom­plex fer­tig bau­en und erst dann den Ver­trieb der Woh­nun­gen starten.

 

Die kwg betreibt das Mil­lio­nen-Vor­ha­ben bereits seit meh­re­ren Jah­ren, sie muss dabei immer wie­der mit Wid­rig­kei­ten kämp­fen. So kam dem Unter­neh­men anfangs eine Abwas­ser­lei­tung in die Que­re, die nicht in den Plä­nen für das Gelän­de ein­ge­zeich­net war – allein dies habe acht bis zehn Mona­te gekos­tet, berich­tet Mila­no Wer­ner. Die nöti­ge Bebau­ungs­plan­än­de­rung zog sich über zwei Jah­re, in die­sem Zuge gab es Vor­be­hal­te meh­re­rer Anlieger.

Foto kwg Bauprojekt Bischofsmühle Hildesheim
Auf die­sem Grund­stück in der Müh­len­stra­ße will die kwg ein Gebäu­de mit zwölf alten­ge­rech­ten Woh­nun­gen bau­en. Im Hin­ter­grund ist das Insel-Café zu sehen. FOTO: JULIA MORAS

Von denen hat einer, der Eigen­tü­mer des Insel-Café- Grund­stücks gegen­über, die Plan­än­de­rung juris­tisch ange­foch­ten: Ihm ist der kwg-Kom­plex zu wuch­tig, die Stadt habe den Denk­mal­schutz für die benach­bar­te Mag­da­le­nen-Kir­che und deren frü­he­res Klos­ter außer Acht gelassen.

 

Wann der Kon­flikt vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Lüne­burg behan­delt wird, steht noch nicht fest: Ein Ter­min für die münd­li­che Ver­hand­lung las­se sich nicht abse­hen, sag­te Gerichts­spre­cher Hei­ko Leitsch der HAZ; beim zustän­di­gen 1. Senat sei­en noch zahl­rei­che älte­re Nor­men­kon­troll­kla­gen anhän­gig. Auf­schie­ben­de Wir­kung hat die Kla­ge zwar nicht; man sehe das Ver­fah­ren auch „unkri­tisch“, sag­te kwg-Pro­jekt­lei­ter Mila­no Wer­ner der HAZ. Ohne Bau­ge­neh­mi­gung kann die kwg aller­dings nicht anfan­gen, den Gebäu­de­kom­plex zu errich­ten. Wann mit der Erlaub­nis dafür zu rech­nen ist, woll­te Rat­haus­spre­cher Hel­ge Mie­the auf Anfra­ge nicht sagen: Die Stadt gebe zu pri­va­ten Vor­ha­ben grund­sätz­lich kei­ne Auskunft.

 

Klar ist: Die kwg hat beschlos­sen, die zwölf Woh­nun­gen erst zu ver­kau­fen, wenn deren Bau abge­schlos­sen ist. In der Regel wäh­len Inves­to­ren die umge­kehr­te Rei­hen­fol­ge, weil sie dann mög­li­che Kre­di­te schnel­ler zurück­zah­len kön­nen. Doch in die­sem Fall gebe es durch die Finan­zie­rung kein Risi­ko, betont Pro­jekt­lei­ter Wer­ner: Die Zin­sen sei­en nied­rig, die Nach­fra­ge nach den Woh­nun­gen sei sehr groß. So gebe es 140 Inter­es­sen­ten – was bedeu­tet, dass die kwg sicher ist, die Appar­te­ments (sie sind zwi­schen 70 und 130 Qua­drat­me­tern groß, ver­teilt auf zwei bis vier Zim­mer) auf jeden Fall an den Mann zu bringen.

 

Als Haupt­ar­gu­ment für den neu­en Fahr­plan nennt Wer­ner aller­dings einen ande­ren Vor­teil: Bei der Rei­hen­fol­ge Bau­en vor Ver­trieb ver­mei­de die kwg, auf Son­der­wün­sche der Käu­fer ein­ge­hen zu müs­sen. „Das kann sonst ein beträcht­li­cher Auf­wand sein, wie wir bei ande­ren Pro­jek­ten erfah­ren haben“, erklärt Wer­ner. Die rei­ne Bau­zeit schätzt er auf 16 bis 18 Mona­te; wann dann genau der Ver­kauf der Woh­nun­gen star­tet, will die kwg zum gege­be­nen Zeit­punkt entscheiden.

Quel­le: Hil­des­hei­mer All­ge­mei­ne Zei­tung, 26. Sep­tem­ber 2020