Foto Wohnantrag, FOTO: CHRIS GOSSMANN

Wohn­geld: Mas­si­ver Anstieg

03. Juni  – Tarek Abu Ajamieh

Ein­kom­mens-Ein­bu­ßen durch Kurz­ar­beit las­sen deut­lich mehr Men­schen in Stadt und Land­kreis auf staat­li­che Bei­hil­fen zur Mie­te zurückgreifen

 

Von Tarek Abu Ajamieh

Hil­des­heim. Die Zahl der Men­schen in Stadt und Land­kreis Hil­des­heim, die ihre Mie­te nur mit­hil­fe staat­li­cher Zuschüs­se bezah­len kön­nen, ist im Zuge der Coro­na-Kri­se in Stadt und Land­kreis Hil­des­heim sprung­haft ange­stie­gen. Das ergab eine Anfra­ge der HAZ an Stadt- und Kreis­ver­wal­tung, die für die Bewil­li­gung und Aus­zah­lung die­ser Leis­tung zustän­dig sind. Ein erheb­li­cher Anteil der Anträ­ge stammt von Arbeit­neh­mern, die in Kurz­ar­beit geschickt wur­den und plötz­lich deut­lich weni­ger Ein­kom­men zur Ver­fü­gung hat­ten als gewohnt.

Die­sen Antrag haben in die­sem Früh­jahr deut­lich mehr Men­schen in Stadt und Land­kreis Hil­des­heim aus­ge­füllt als zur glei­chen Zeit im Vor­jahr. Haupt­grund dafür: Vie­le hat­ten erheb­li­che Ein­kom­mens-Ein­bu­ßen durch Kurz­ar­beit. FOTO: CHRIS GOSSMANN

Wohn­geld ist eine staat­li­che Leis­tung, die Men­schen zusteht, die trotz eige­nen Ein­kom­mens ihre Mie­te nicht mehr bezah­len kön­nen. Das kön­nen zum Bei­spiel Arbeit­neh­mer, aber auch Stu­den­ten sein. Dafür gibt es Berech­nungs­for­meln, wel­ches ver­füg­ba­re Ein­kom­men den Betrof­fe­nen nach Zah­lung der Mie­te noch blei­ben muss. Vor­aus­ge­setzt, die Woh­nung, um die es geht, ist von Grö­ße und Aus­stat­tung „ange­mes­sen“. Auch dafür gibt es aus­führ­li­che Regularien.

 

Wohn­geld ist eine Mög­lich­keit für Mie­ter, zu ver­mei­den, dass sie mit ihren Zah­lun­gen in Rück­stand gera­ten oder um Stun­dun­gen bit­ten müs­sen – was in Stadt und Land­kreis bis­lang aller­dings ohne­hin nur in gerin­gem Maße vor­kam. Auch Besit­zer von Häu­sern oder Woh­nun­gen kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Wohn­geld bekom­men, die Leis­tung heißt dann Lastenzuschuss.

 

Die Stadt Hil­des­heim ver­zeich­ne­te bereits in den ers­ten bei­den Mona­ten des Jah­res eine Zunah­me der Anträ­ge um 25 Pro­zent gegen­über dem glei­chen Zeit­raum des Vor­jah­res. Das führt die Ver­wal­tung auf eine Geset­zes­no­vel­le zum Jah­res­wech­sel zurück, in deren Fol­ge mehr Men­schen als zuvor Anspruch auf Wohn­geld bekamen.

150
Euro betrug das durch­schnitt­li­che Wohn­geld pro Per­son und Monat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren in Stadt und Land­kreis Hil­des­heim. dem­nach müss­te in die­sem Jahr allein der Kreis rund 2 Mil­lio­nen Euro für die­se Leis­tung ausgeben.

Doch auch in der Zeit von März bis Mai ging ein Vier­tel mehr Anträ­ge ein als im glei­chen Zeit­ab­schnitt 2019. In die­ser Zeit bean­trag­ten ins­ge­samt 535 Hil­des­hei­mer Wohn­geld, 67 davon gaben beim Ein­kom­men Ein­künf­te aus Kurz­ar­beit an. Die Zahl der Haus­hal­te, die Wohn­geld bezie­hen, stieg in der Kreis­stadt von 980 Anfang März über 1028 im April auf 1059 Anfang Mai. Mit Stand vom 27. Mai lag ihre Zahl sogar bei 1114. Mehr als zwei Drit­tel aller Anträ­ge wer­de bewil­ligt, 27 Pro­zent abge­lehnt und ein Pro­zent zurückgezogen.

Für alle ande­ren Städ­te und Gemein­den im Land­kreis ist die Wohn­geld­stel­le der Kreis­ver­wal­tung zustän­dig – und auch sie ver­buch­te einen mas­si­ven Anstieg bei den Anträ­gen. Auch dort begann der Trend bereits im Janu­ar und Febru­ar, aller­dings in gerin­ge­rem Aus­maß als im Stadt­ge­biet. Im März und April explo­dier­te die Zahl gera­de­zu und stieg um mehr als 50 Pro­zent gegen­über den glei­chen Mona­ten im ver­gan­ge­nen Jahr: Hat­ten im März 2019 noch 131 Haus­hal­te im Land­kreis Hil­des­heim neu Wohn­geld bean­tragt, waren es in die­sem März 206. Im April schoss die Zahl der Anträ­ge gegen­über dem Vor­jahr von 138 auf 2018 nach oben.

Im Mai bahnt sich aller­dings ein Ende der Antrags­flut an – was vor allem damit zusam­men­hän­gen dürf­te, dass zahl­rei­che Beschrän­kun­gen in Han­del, Gas­tro­no­mie und ande­ren Bran­chen auf­ge­ho­ben wur­den und auch in wei­ten Tei­len von Indus­trie Dienst­leis­tungs-Gewer­be die Kurz­ar­beit wie­der zurück­ging. 141 Wohn­geld-Anträ­ge waren im Mai 2019 beim Land­kreis ein­ge­gan­gen, in die­sem Jahr waren es bis Mitt­woch ver­gan­ge­ner Woche, also zwei Tage vor Monats­en­de, nur 137 neue Anträge.

Der Land­kreis bear­bei­tet nach eige­nen Anga­ben Wohn­geld-Anträ­ge der­zeit zügi­ger als sonst. Auf 3,75 Werk­ta­ge bezif­fert die Ver­wal­tung die durch­schnitt­li­che Bear­bei­tungs­zeit, sofern alle nöti­gen Unter­la­gen ein­ge­reicht wur­den. Im Vor­jahr habe die­ser Wert bei vier­ein­halb Tagen gelegen.

Stich­wort: Wohngeld
Wie viel Wohn­geld jemand bekommt, liegt nicht nur an Ein­kom­men und Miet­hö­he, son­dern auch am Wohn­ort. Bun­des­weit wird jede Kom­mu­ne einer von sie­ben Miet­stu­fen zuge­ord­net. Hil­des­heim liegt zum Bei­spiel in der Miet­stu­fe drei, das bedeu­tet ein maxi­ma­les Wohn­geld von 426 Euro für eine Per­son pro Monat. Kom­mu­nen wie Alfeld, die der Miet­stu­fe eins zuge­ord­net sind, liegt der Höchst­be­trag bei 338 Euro. Durch­schnitt­lich erhiel­ten Wohn­geld-Emp­fän­ger im Land­kreis Hil­des­heim in den ver­gan­ge­nen Jah­ren knapp 150 Euro pro Per­son und Monat.
Wer sei­ne Ansprü­che wah­ren will, kann auch zunächst einen form­lo­sen Antrag stel­len und Unter­la­gen wie Miet­ver­trä­ge und Ein­kom­mens­nach­wei­se nach­rei­chen. Denn eine Bewil­li­gung von Wohn­geld ist frü­hes­tens zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung möglich.

Quel­le: Hil­des­hei­mer All­ge­mei­ne Zei­tung, 03. Juni 2020